1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zu unseren Kunden, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Zustandekommens von Rechtsgeschäften zwischen uns und dem Kunden jeweils gültigen Fassung. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.
2. Auskünfte, Beratung
Alle angegebenen Werte und Eigenschaften sind als Durchschnittswerte anzusehen. Eine Bezugnahme auf Normen, Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegenstandes in Angeboten oder den Web-Darstellungen im Rahmen des Online-Shops unter elko-schmid.de oder einer weiteren von Elko Schmid registrierten URL ist nur eine Leistungsbeschreibung und keine Zusicherung von Eigenschaften. Bestimmte Eigenschaften gelten grundsätzlich nur dann als von uns zugesichert, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich als zugesichert im Rechtssinne bestätigt haben.
3. Vertragsschluss, Lieferumfang
3.1. Wir richten unser Angebot für die Dauer der Angebotspräsenz im Online-Shop (sofern vorhanden) unter der Bedingung des bei uns bestehenden Warenvorrates insoweit an potentielle Kunden. Mit dem Anklicken (Abschicken) unseres Angebotes über den im Shop-Bereich befindlichen Warenkorb des Shops kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und uns zustande. Auf den Zugang der Annahmeerklärung des jeweiligen Kunden wird verzichtet (§ 151 S.1,2.Alt. BGB).
3.2. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst.
3.3. Änderungswünsche des Kunden können nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden.
4. Lieferzeit
4.1. Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren (ca., etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten.
4.2. Vereinbarte Lieferfristen beginnen 24 Std. nach dem Eingang der Bestellerklärung (E-Mail) des Kunden auf unserem Server, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrags geklärt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen; entsprechendes gilt für Liefertermine.
4.3. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, andernfalls der Tag der Absendung der Ware. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Geraten wir in Lieferverzug, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und nach dem fruchtlosen Ablauf vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung oder Nichterfüllung – gleich aus welchem Grund – bestehen nur nach Maßgabe der Regelung in Ziffer 10.
4.4. Wir geraten nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erfüllung von Verpflichtungen uns gegenüber, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist.
4.5. Halten wir eine als verbindlich vereinbarte Lieferfrist durch unser Verschulden nicht ein, so ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wählt der Kunde nicht das vorstehende Rücktrittsrecht, so bestehen Schadenersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe nachstehender Ziffer 10.
5. Selbstlieferungsvorbehalt, höhere Gewalt und sonstige Behinderungen
5.1. Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferung oder Leistung unserer Unterlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so werden wir unsere Kunden unverzüglich schriftlich/per E-Mail informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen, zum Beispiel durch Feuer, Wasser und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.
5.2. Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach 5.1. der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferfrist um mehr als zwei Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
6. Versand und Gefahrübergang
6.1. Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, erfolgt der Versand durch uns unversichert auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels und der Transportart bleibt uns vorbehalten.
6.2. Die Gefahr geht mit Übergabe der zu liefernden Ware an den Kunden, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmungen, spätestens jedoch mit Verlassen unserer Niederlassung oder des Lagers auf den Kunden über.
6.3. Verzögert sich die Sendung dadurch, dass wir infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Kunden von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen oder aus einem sonstigen, vom Kunden zu vertretenen Grund, so geht die Gefahr spätestens ab Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7. Mängelrügen und Gewährleistung
7.1. Der Kunde oder der von ihm bezeichnete Empfänger hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offene Mängel – auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften – sind unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens aber innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der in Ziffer 7.2. genannten Frist, schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die form- und fristgerechte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns an.
7.2. Für nachweisbare Mängel, die sich erst nach Auslieferung an den Kunden zeigen, leisten wir – soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist – grundsätzlich über einen Zeitraum von 24 Monaten Gewähr, gerechnet vom Tage der Auslieferung an den Kunden.
7.3. Wir stehen nicht ein für falsche Lagerung oder Behandlung der Ware durch den Kunden.
Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl entweder zur Lieferung einer fehlerfreien Ersatzware oder zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet. Ist Ware gleicher Sorte nicht mehr vorhanden, sind wir im Wege der Ersatzlieferung auch berechtigt, vergleichbare Ware eines anderen Modelltyps in gleicher Qualität und Preislage zu liefern.
Kommen wir der Verpflichtung zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware nicht binnen angemessener Frist, die mit Ausnahme des Falles der Unzumutbarkeit für den Kunden mindestens 14 Tage beträgt, nachdem die mangelhafte Ware bei uns wieder eingegangen ist, nach, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Gleiches gilt, wenn ein Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuch fehlgeschlagen ist und weitere Versuche dem Kunden nicht zuzumuten sind oder, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist.
Unsere Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zusammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf fehlerhaftem Material, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung beruhen. Insbesondere ist die Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen, für die Folgen fehlerhafter Benutzung oder Abnutzung der Ware, übermäßigen Einsatz oder ungeeignete Behandlung und Pflege.
Stellt sich bei einer Mängelprüfung oder einem Nachbesserungsversuch heraus, dass ein Mangel nicht vorhanden ist, so hat der Kunde unsere Leistungen gemäß § 612 BGB zu vergüten, soweit es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) handelt.
7.4. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 10, soweit es sich nicht um Schadenersatzansprüche aus einer Eigenschaftszusicherung handelt, welche den Kunden gegen das Risiko von etwaigen Mangelfolgeschäden absichern soll. Auch in diesem Fall haften wir aber nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
8. Preise, Zahlungsbedingungen
8.1. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO inklusive vom Kunden zu tragender Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und Versandkosten. Ist ein Festpreis nicht vereinbart, so sind wir berechtigt, die am Liefertag geltenden Listenpreise zu berechnen.
8.2. Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Lieferumfangs sind, werden mangels abweichender Vereinbarung auf der Basis unserer jeweils allgemein gültigen Preislisten ausgeführt.
8.3. Unsere Rechnungen sind zahlbar binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum – Eingang des Geldes auf unserem Konto – ohne Skonto netto Kasse. Nach Fälligkeit der Rechnung werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes p.a. berechnet. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden, Zahlung gem. §§ 366 II, 367 BGB anzurechnen.
8.4. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Erfüllung laufender Aufträge bzw. die Belieferung einzustellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Stellung uns genehmer Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8.5. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor (nachstehend insgesamt „Vorbehaltsware“), bis alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Kunden, einschließlich der künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch für einen Saldo zu unseren Gunsten, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist.
9.2. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Einräumung von Sicherungseigentum, sind ihm nicht gestattet. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfällt ohne weiteres, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt oder uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät.
9.3. Der Kunde tritt uns bereits hiermit alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechte ab, die im Aus- oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen etwaige Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Er darf keine Vereinbarung mit seinen Abnehmern treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen oder die Vorausabtretung der Forderung zunichte machen. Im Falle der Veräußerung von Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen gilt die Forderung gegen den Drittabnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten, sofern sich aus der Rechnung nicht die auf die einzelnen Waren entfallenden Beträge ermitteln lassen.
9.4. Der Kunde bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, uns die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben und, sofern wir dies nicht selbst tun, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten.
9.5. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme aller Vorbehaltsware berechtigt; der Kunde ist in diesem Fall ohne weiteres zur Herausgabe verpflichtet. Zur Feststellung des Bestandes der von uns gelieferten Ware dürfen wir jederzeit zu den normalen Geschäftsstunden die Geschäftsräume des Kunden betreten. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären oder zwingende gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen.
Von allen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder uns abgetretener Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
9.6. Übersteigt der Wert der für uns nach vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
10. Ausschluss und Begrenzung der Haftung
10.1. Für alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadenersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Lieferung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht, haften wir im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.2. Im Falle der Haftung nach Ziffer 10.1. und einer Haftung ohne Verschulden, insbesondere bei anfänglicher Unmöglichkeit und Rechtsmängeln, haften wir nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
10.3. Die Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
10.4. Über den Einsatz der von uns gelieferten Waren oder sonstigen Leistungen entscheidet der Kunde eigenverantwortlich. Sofern wir nicht spezifische Eigenschaften und Eignungen der Produkte für einen vertraglich bestimmten Verwendungszweck schriftlich bestätigt haben, ist eine Beratung oder ein entsprechender Verwendungshinweis in jedem Fall unverbindlich. Auch haften wir nach Maßgabe von Ziffer 10.1. für eine erfolgte oder unterbliebene Beratung, welche sich nicht auf die Eigenschaften und Verwendbarkeit des gelieferten Produktes bezieht.
10.4. Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 10.1. bis 10.4. gilt im gleichen Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlicher Vertreter, leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
10.5. Die vorangegangenen Regelungen der Ziffer 10.1. bis 10.5. gelten nicht, soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Fehlens vertraglich zugesicherter Eigenschaften in An-spruch genommen werden.
11. Widerrufsrecht / Kosten der Rücksendung bei Widerruf nach FernabsatzG bzw. § 361 a BGB
11.1. Dem Kunden steht ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht nach § 3 Fernabsatzgesetz iVm. §§ 361a des bürgerlichen Gesetzbuches zu.
11.2. Der Kunde trägt im Falle des Widerrufes des Kaufvertrages und der Warenrücksendung nach § 3 FernabsatzG bzw. § 361a BGB die Kosten der Rücksendung bis zu einem Betrag von Euro 40,–, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
12.1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist der Sitz unseres Unternehmens. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Zwickau. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Recht über Kaufverträge im internationalen Handelsverkehr wird abbedungen.
14. Zoll
14.1. Sobald Ihr Produkt in Ihr Land eingeführt werden soll, werden Zoll- oder Einfuhrgebühren erhoben, auf die wir keinen Einfluss haben und die zu Ihren Lasten gehen. Falls Sie nähere Informationen wünschen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem örtlichen Zollamt in Verbindung, da die Zollbestimmungen von Land zu Land variieren. Als Importeur müssen Sie die jeweiligen Landesvorschriften einhalten.
14.2. Zur Vereinfachung des Zollverfahrens behalten wir uns vor, dem Zoll dem Paket beiliegende Wertangaben zu machen. Gleichwohl ist der Zoll berechtigt, Pakete zur Vereinfachung zu öffnen. Darauf hat die Elko Schmid Electronic GmbH & Co. KG keinen Einfluss, so dass sich daraus keine Ersatz- oder Haftungsansprüche ihr gegenüber ergeben.
15. Datenschutz
15.1. Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Mit einer Bestellung erteilen Sie uns Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
15.2. Sie sind auch damit einverstanden, dass die Elko Schmid Electronic GmbH & Co. KG die aus der Geschäftbeziehung mit Ihnen erhaltenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke weitergeben kann, es sei denn, Sie widersprechen der Weitergabe Ihrer nicht personenbezogenen Daten schriftlich.
15. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel
Wir bleiben berechtigt, die allgemeinen Liefer- und Auftragsbedingungen jederzeit zu verändern.
Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung des geschlossenen Vertrages oder der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam/nichtig und nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen/Regelungen nicht berührt.